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Auch die Betreuungsweisung ist eine richterliche Weisung, in der ein Jugendlicher oder Heranwachsender für einen bestimmten Zeitraum (zumeist ein Jahr) wöchentlichen Kontakt zu einem Betreuungshelfer halten soll. Maßgeblich für einen positiven Verlauf einer Betreuungsweisung ist zumindest ein vorbereitendes Gespräch im Vorfeld der Hauptverhandlung.
Jede Betreuungsweisung beginnt stets mit einer Sequenz von Einzelgesprächen, in denen durch eine ausführliche Anamnese die "Knackpunkte" im Leben der Jugendlichen ermittelt werden, um ressourcenorientiert und zielgerichtet die persönliche Handlungskompetenz des Einzelnen zu erweitern und an einer Veränderung der Situation arbeiten zu können.
Eine Betreuungsweisung ist eine sehr individuelle Maßnahme. Wir erwarten von den Jugendlichen eine Auflistung der Ziele, die innerhalb des Betreuungszeitraumes mit unserer Unterstützung auf den Weg gebracht werden oder erreicht sein sollen. Die schriftlich fixierten Betreuungsziele verstehen sich somit als Auftrag der Jugendlichen an uns und bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit.
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